Haftung autonomer Systeme 2/3

Sehr geehrte Leser,

im letzten Blog haben wir uns mit einem realen Fall zum Thema autonomes Fahren beschäftigt. Dabei wurde eine Fußgängerin von einem autonom fahrenden Auto erfasst und erlag im Krankenhaus ihren Verletzungen. [1] Wie ich schon am Ende des letzten Blogs festgestellt habe, hätte in diesem Fall kein menschlicher Fahrer mehr reagieren können, um die Situation zu verändern, wie auch Sylvia Moir, die Polizeichefin von Tempe, in einem Interview erklärte. [2] Jedoch ist die Autotechnik von den nächtlichen Sichtbeeinträchtigungen nicht betroffen und hätte den Menschen definitiv erkennen müssen. Dies ist zumindest die Meinung von Brad Templeton, Ex-Berater für Googles Wayomi Projekt und Autor für Forbes. [3] In seinem Artikel in der Forbes weist er auf einige Fehler seitens Uber hin, welche aus den Untersuchungen hervorgehen. [4] Unter anderem merkt er an, dass Uber das automatische starke Abbremsen unterbunden hat um Phantombremsen (automatisches Abbremsen mit virtuellem aber ohne realen Grund) zu verhindern. Das ist meiner Meinung nach als stark fahrlässig einzustufen und sollte die Möglichkeit eröffnen Zivil- und Strafrechtlich gegen Uber vorzugehen. Mehr zu dieser Möglichkeit folgt in Teil 3/3. Obwohl die Fahrerin während ihrer Arbeitszeit am Handy Video schaute [4] finde ich es schwer ihr fahrlässige Tötung vorzuwerfen, da man meiner Meinung nach als Mensch den Unfall nichtmehr hätte vermeiden können. Anders wäre das, wenn der Mensch noch hätte reagieren können. Hierzu formulieren wir folgendes Gedankenexperiment (siehe Abbildung):

Eine Person fährt mit einem autonom fahrenden Auto der Firma F in der Stadt. Das Auto hält sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Als das Auto auf eine rote Ampel zufährt, schaut er kurz auf sein Handy und achtet nicht auf die Fahrbahn. Statt zu bremsen fährt das Auto jedoch wieder Erwarten über die rote Ampel und erfasst einen Fußgänger, dessen Ampel grün war. Dieser überlebt den Unfall zwar, sitzt danach jedoch im Rollstuhl.

Als Fußgänger würde ich dem Autofahrer die Schuld geben, da er mich mit seinem Auto angefahren hat, egal welcher technischen Hilfen er sich hierbei bedient. Als Autofahrer muss ich damit Leben einen anderen Menschen lebenslang geschädigt zu haben und suche die Schuld auch bei der Firma, da ihr Produkt nicht so funktioniert hat, wie es angepriesen wurde. Eine juristische Person, also die Firma, kann strafrechtlich nicht belangt werden und die Schuldzuweisung zu einer Person ist bei einem großen Konzern nahezu nie zu bewältigen. Somit stehen der Firma nur zivilrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Moralisch ist dies natürlich fragwürdig, da die Software definitiv fehlerhaft war.

Nun haben wir beide Fälle aus verschiedenen Sichten betrachtet. Während der erste reale Fall sich in Amerika abspielte, ist es momentan nicht möglich, dass sich solche Unfälle in Deutschland ereignen. Hier ist das autonome Fahren nämlich noch auf wenige Testfahrzeuge, sowie Teststrecken beschränkt, für die es eine Sondergenehmigung gibt. [5] In den USA hingegen, beispielsweise im Staat Kalifornien wurden schon 300 selbstfahrende Autos getestet, demnächst dürfen auch Autos ohne Pedale und Lenkrad auf kalifornischen Straßen getestet werden, sofern die Autos bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen. [6]

Obwohl sich die beiden sehr unterschiedlichen Fälle so momentan noch nicht in Deutschland ereignen könnten, stellt sich die Frage: Wer haftet für den entstandenen Schaden? Und vor allem: Wie unterscheiden sich die beiden Fälle, wenn man zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung betrachtet? Da sich unser erster Fall in Amerika ereignete ist es natürlich auch interessant sich die Frage zu stellen, wie sich die Frage der Haftung in Amerika und Deutschland unterscheidet. Diese Fragen werden wir im nächsten und letzten Blog zum Thema Haftung autonomer Systeme klären.

Quellen:

[1] Daisuke Wakabayashi , „Uber’s Self-Driving Cars Were Struggling Before Arizona Crash“, The New York Times, 23.03.2018, https://www.nytimes.com/2018/03/23/technology/uber-self-driving-cars-arizona.html, abgerufen am 09.03.2020

[2] Carolyn Said, „Exclusive: Tempe police chief says early probe shows no fault by Uber“, San Francisco Chronicle, 26.03.2018, https://www.sfchronicle.com/business/article/Exclusive-Tempe-police-chief-says-early-probe-12765481.php, abgerufen am 09.03.2020

[3] Carolyn Said , „Video shows Uber robot car in fatal accident did not try to avoid woman“, San Francisco Chronicle, 21.03.2018, https://www.sfchronicle.com/business/article/Uber-video-shows-robot-car-in-fatal-accident-did-12771938.php, abgerufen am 07.03.2020

[4] Brad Templeton, New NTSB Reports On Uber Fatality Reveal Major Errors By Uber“, Forbes, 06.11.19,https://www.forbes.com/sites/bradtempleton/2019/11/06/new-ntsb-reports-on-uber-fatality-reveal-major-errors-by-uber/#23a32dd21781 ,abgerufen am 07.03.2020

[5] DPMA, „Autonomes Fahren, Teil 2: Recht, Ethik, Datenschutz“, Deutsches Patent und Markenamt, 10.02.2020, https://www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/hintergrund/autonomesfahren-technikteil1/autonomesfahren-rechtethikteil2/index.html ,abgerufen am 08.03.2020

[6] AFP, Reuters, jak, „Kalifornien lässt selbstfahrende Autos ohne Lenkrad zu“, Die Zeit, 27.02.18, https://www.zeit.de/mobilitaet/2018-02/autonomes-fahren-kalifornien-zulassung-selbstfahrende-autos ,abgerufen am 08.03.2020

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